Gutschein Info für Firmen

Wer bringt die Gutscheine in Umlauf?

Alle Mitglieder können Gutscheine beim Kassier beziehen um diese dann im eigenen Geschäft zu verkaufen oder zu verschenken. Bei Veranstaltungen und Wettbewerben des Gewerbevereins werden wie bisher Gutscheine als Preise herausgegeben, welche dann bei den Mitgliedern eingelöst werden können.

Muss ich für bezogene Gutscheine Vorauskasse leisten?
Nein, Sie müssen die Gutscheine nicht im Voraus bezahlen. Mindestens einmal jährlich müssen Sie mit dem Kassier des Gewerbevereins (www.gesi.ch) die herausgegebenen oder verkauften Gutscheine abrechnen. Sie erhalten dann eine Rechnung, welche sofort zu bezahlen ist.

Wie komme ich zu meinem Geld, wenn ich ­Gutscheine entgegengenommen habe? Entgegengenommene Gutscheine können Sie ­jederzeit dem Kassier zur Auszahlung bzw. zur Überweisung zustellen. Bitte legen Sie Ihren Einzahlungsschein bei.

Wo sind die Gutscheine einlösbar?
Alle Mitglieder der Gesi (also nicht nur die Laden­geschäfte) werden gebeten, die Gutscheine entgegenzunehmen.

Was kostet mich die Herausgabe oder ­Entgegennahme eines Gutscheins?
Gar nichts. Die Druckkosten der Gutscheine und der Aufwand für das Handling geht zulasten des Vereins.

Was muss ich noch berücksichtigen?
Die Gutscheine sind wie Bargeld zu behandeln. Eine Barauszahlung des gesamten Betrages ist nicht möglich.
– Die Verantwortung für die Aufbewahrung der ­Gutscheine liegt bei Ihnen.
– Die Gutscheine sind nur gültig mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers.
– Die Gutscheine haben auf der Rückseite einen ­Kopierschutz mit Text, welcher nicht kopiert ­werden kann. Bitte überprüfen Sie bei jeder ­Entgegennahme die Echtheit des Gutscheins.

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Hier finden Sie eine Liste mit den GESI Mitgliedern (Stand September 2020):
GESI Aktivmitglieder PDF